Our Agreement with the Maryland Attorney General

Today we entered into an agreement with the Office of the Attorney General of Maryland that—like our recent agreement with the Federal Trade Commission—strengthens Snapchat’s already strong commitment to our users’ privacy.
Heute haben wir eine Vereinbarung mit dem Büro des Justizministers von Maryland getroffen. Nach unserer Vereinbarung mit der Bundeshandelskommission (Federal Trade Commission, FTC) zeigen wir dadurch einmal mehr, wie engagiert sich Snapchat dafür einsetzt, die Privatsphäre seiner Nutzer zu schützen. Die beiden Vereinbarungen haben einige Parallelen. In beiden werden Untersuchungen abgeschlossen, die sich größtenteils damit befassen, wie gut unsere Nutzer verstanden haben, dass die Empfänger ihrer Snaps diese speichern können. Beide Vereinbarungen kommen zu dem Schluss, dass Snapchat nicht gegen bundesstaatliche, staatliche oder kommunale Gesetze verstoßen hat.
Aber es gibt noch mehr Gemeinsamkeiten: Keines der beiden Dokumente deutet an oder ist der Meinung, dass Snapchat die Snaps seiner Nutzer aufbewahrt. Das ist sehr wichtig. Vom ersten Tag an haben wir unseren Nutzern versprochen, dass wir ihre Snaps von unseren Servern löschen, sobald alle Empfänger sie angesehen haben. Dieses Versprechen haben wir jederzeit eingehalten, und weder die FTC noch der Justizminister von Maryland haben dies je infrage gestellt.
Stattdessen waren beide Behörden der Ansicht, dass unseren Nutzern noch nicht in vollem Umfang klar ist, dass ihre Snaps vom Empfänger gespeichert werden können, entweder als Screenshot oder mithilfe anderer Methoden. Diese Bedenken haben wir nunmehr aus dem Weg geräumt. Wie wir im Rahmen unserer Vereinbarung erläutert haben, haben wir längst unsere Datenschutzbestimmungen und andere öffentliche Dokumente überarbeitet, um den Nutzern zweifelsfrei klarzumachen, dass Snapchat zwar alle angeschauten Snaps löscht, diese aber vorab vom Empfänger gespeichert werden können.
Unsere Vereinbarung befasst sich auch mit den Bedenken des Justizministers hinsichtlich der Frage, ob sichergestellt ist, dass Nutzer unter 13 Jahren die App nicht verwenden dürfen. Insbesondere erkennt der Justizminister in der Vereinbarung an, dass die Snapchat Servicebestimmungen von Beginn an den Hinweis enthielten, dass die App nur von Personen verwendet werden darf, die 13 Jahre oder älter sind. Snapchat hat eine Reihe von Kontrollmechanismen implementiert, um sicherzugehen, dass diese Altersgrenze nicht unterschritten wird. Die heutige Vereinbarung fasst lediglich diese Kontrollmechanismen in schriftlicher Form ab.
Wie wir bereits sagten, als wir unsere Vereinbarung mit der FTC verkündet haben: Snapchat steht und stand schon immer sehr engagiert dafür ein, die Privatsphäre seiner Nutzer zu schützen und es jedem von ihnen freizustellen, mit wem er oder sie kommunizieren will.
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